Ratgeber · Recht (KCanG)

Häufige Rechtsfragen zu Samen und Eigenanbau

Rund um Samen und Eigenanbau tauchen immer wieder dieselben praktischen Fragen auf: wie viele Samen darf ich keimen lassen, was mache ich mit dem Rest der Packung, was gilt auf dem Balkon. Hier sind die Antworten in Kurzform, als Zusammenfassung der Regeln aus dem KCanG und ohne Anspruch auf Rechtsberatung. Die Grundlagen zur Pflanzenzahl und zu den Besitzmengen stehen ausführlich unter Wie viele Cannabispflanzen sind erlaubt.

Häufige Rechtsfragen zu Samen und Eigenanbau

Häufige Fragen

Wie viele Samen darf ich keimen lassen?

Das Gesetz begrenzt nicht die Samen, sondern die Pflanzen: drei pro erwachsener Person, und Sämlinge zählen mit. Keime also nur so viele Samen, dass du mit den aufgehenden Pflanzen unter der Grenze bleibst. Da nicht jeder Samen keimt, ist es üblich, einen kleinen Puffer einzuplanen und überzählige Sämlinge früh zu entfernen, falls doch alle aufgehen.

Was mache ich mit übrigen Samen?

Aufbewahren, so lange du willst. Samen darfst du ohne Mengenbegrenzung besitzen, und richtig gelagert bleiben sie jahrelang keimfähig. Wie das geht, steht unter Cannabissamen richtig lagern.

Darf ich auf dem Balkon oder im Garten anbauen?

Ja. Der Eigenanbau gehört an den eigenen Wohnsitz, und Balkon wie Garten zählen dazu. Sinnvoll ist trotzdem ein Platz, der nicht direkt einsehbar ist, und zwingend erforderlich, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf die Pflanzen haben. Praktische Tipps dazu stehen unter Anbau auf dem Balkon oder im Garten.

Muss ich meine Pflanzen und meine Ernte sichern?

Ja. Pflanzen und Vorräte müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein, etwa durch einen abschließbaren Raum, ein verschließbares Growzelt oder einen Schrank.

Wie viel Ernte darf ich zuhause haben?

Am eigenen Wohnsitz bis zu 50 g getrocknetes Cannabis, unterwegs 25 g. Eine gute Ernte kann darüber liegen, behalte die Grenze deshalb im Blick.

Darf ich Samen aus dem Ausland bestellen?

Innerhalb der EU ist der Bezug von Cannabissamen erlaubt, unsere Samen kommen entsprechend aus EU-Beständen. Für Bestellungen außerhalb der EU gelten andere Regeln, davon raten wir ab.

Darf ich meine Ernte weitergeben?

Nein. Die Weitergabe von Cannabis an andere ist nicht erlaubt, auch nicht geschenkt und auch nicht im Freundeskreis.

Hinweis: diese Antworten fassen die Regeln zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen hilft eine anwaltliche Beratung weiter.

Dieser Artikel ist Teil des Ratgebers Recht (KCanG).Zum Ratgeber