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Wie viele Cannabispflanzen sind erlaubt? Die 3-Pflanzen-Regel

Erlaubt sind bis zu drei blühende Cannabispflanzen pro erwachsener Person für den Eigenbedarf. Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt, und Sämlinge zählen bereits mit, es sind also drei Pflanzen insgesamt, nicht drei blühende plus Nachschub. Dazu kommen die Besitzgrenzen: zuhause bis zu 50 g getrocknetes Cannabis, unterwegs bis zu 25 g. Samen darfst du dagegen ohne Mengenbegrenzung kaufen und aufbewahren. Die Weitergabe von Cannabis an andere ist nicht erlaubt, auch nicht geschenkt. Dieser Artikel geht die Regeln im Einzelnen durch, als Zusammenfassung, nicht als Rechtsberatung.

Wie viele Cannabispflanzen sind erlaubt? Die 3-Pflanzen-Regel

Die 3-Pflanzen-Regel im Detail

Das KCanG erlaubt jeder volljährigen Person den privaten Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Entscheidend ist die Zahl der Pflanzen, nicht ihre Größe: eine kleine Autoflowering-Pflanze zählt genauso wie eine große im Gartenbeet. Leben mehrere Erwachsene in einem Haushalt, gilt die Grenze für jede Person einzeln, jede baut dabei für den eigenen Bedarf an.

Sämlinge zählen mit

Ein häufiges Missverständnis: die Grenze meint nicht nur blühende Pflanzen. Sobald ein Samen gekeimt ist und wächst, zählt die junge Pflanze mit. Wer drei Pflanzen in der Blüte stehen hat und schon die nächsten Sämlinge zieht, liegt über der Grenze. Plane deine Keimung deshalb so, dass du die Drei nie überschreitest, mehr dazu unter Häufige Rechtsfragen zum Eigenanbau.

Besitzmengen zuhause und unterwegs

Am eigenen Wohnsitz darfst du bis zu 50 g getrocknetes Cannabis aufbewahren, in der Öffentlichkeit bis zu 25 g bei dir tragen. Die Ernte aus drei Pflanzen kann diese Grenze überschreiten, das solltest du beim Anbau im Blick behalten.

Wo du anbauen darfst

Der Eigenanbau gehört an den eigenen Wohnsitz, dazu zählen Wohnung, Garten und Balkon. Die Pflanzen und die Ernte müssen so gesichert sein, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben, etwa in einem abschließbaren Raum, Schrank oder Growzelt.

Was verboten bleibt

Die Weitergabe von Cannabis an andere ist nicht erlaubt, unabhängig von Menge und Anlass. Der Anbau für andere ebenfalls, jede Person baut für den eigenen Bedarf an. Und die Grenzen sind Obergrenzen, kein Freibrief: mehr Pflanzen oder mehr Vorrat bedeuten einen Verstoß.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze pro Person oder pro Wohnung?

Pro erwachsener Person. Zwei Erwachsene in einer Wohnung dürfen je drei eigene Pflanzen anbauen, jede Person für den eigenen Bedarf.

Zählen Stecklinge und Sämlinge zu den drei Pflanzen?

Ja. Jede wachsende Pflanze zählt, unabhängig von Alter und Größe.

Wie viele Samen darf ich besitzen?

Beliebig viele. Die Mengenbegrenzung betrifft Pflanzen und getrocknetes Cannabis, nicht die Samen. Zur Aufbewahrung siehe Cannabissamen richtig lagern.

Darf ich meine Ernte teilen oder verschenken?

Nein. Die Weitergabe von Cannabis an andere ist nicht erlaubt, auch nicht unentgeltlich im privaten Rahmen.

Hinweis: dieser Artikel ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Dieser Artikel ist Teil des Ratgebers Recht (KCanG).Zum Ratgeber